Rechtsprechung
   BFH, 29.10.1976 - VI R 127/73   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1976,500
BFH, 29.10.1976 - VI R 127/73 (https://dejure.org/1976,500)
BFH, Entscheidung vom 29.10.1976 - VI R 127/73 (https://dejure.org/1976,500)
BFH, Entscheidung vom 29. Oktober 1976 - VI R 127/73 (https://dejure.org/1976,500)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1976,500) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Unschädliche Verwendung zum Wohnungsbau - Bausparmittel - Schaffung von wesentlichen Bestandteilen - Anlagen - Einrichtungen - Voraussetzungen für die Annahme wesentlicher Gebäudebestandteile

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Beschaffung von Einbaumöbeln als unschädlicher Verwendungszweck für Bausparmittel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Grunderwerbsteuer
    Berechnung der Grunderwerbsteuer - Einzelheiten zur Bemessungsgrundlage
    Grundsätze

Papierfundstellen

  • BFHE 120, 486
  • NJW 1977, 648
  • DB 1977, 428
  • BStBl II 1977, 152
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (10)

  • BFH, 04.05.1962 - III 348/60 U

    Definition des wesentlichen Bestandteils des Gebäudes

    Auszug aus BFH, 29.10.1976 - VI R 127/73
    - Zu § 94 Abs. 2 BGB hat der Senat im Urteil VI R 358/69 auf die Entscheidung vom 4. Mai 1962 III 348/60 U (BFHE 75, 178, BStBl III 1962, 333) verwiesen.

    Diese Voraussetzungen hat der Senat in dem von ihm entschiedenen Fall nicht als gegeben angesehen, weil - anders als im Fall III 348/60 U - bei den eingebauten Möbeln nicht die Seiten- und Rückwände durch die Gebäudewände gebildet wurden und die Möbel deshalb nicht mit den sie umschließenden Teilen des Gebäudes vereinigt waren.

    Wörtlich wird ausgeführt: "Wenn, wie der BFH bereits in dem Urteil III 348/60 U, a. a. O., ausgeführt hat, es auch als unerheblich anzusehen ist, daß die Küchenmöbel insgesamt keine feste Verbindung mit dem Gebäude haben, sondern nur auf dem Fußboden aufstehen, so genügt es für die Annahme, daß die Möbel zur Herstellung des Gebäudes eingefügt sind, jedoch nicht, daß sie nur den Maßen des Raumes angepaßt sind.

  • BFH, 22.03.1968 - VI R 213/67

    Durch Wasserrohrbruch und Kriegsschäden verursachte kleinere Reperaturen als

    Auszug aus BFH, 29.10.1976 - VI R 127/73
    Das FG ging entsprechend dem Urteil des Senats vom 22. März 1968 VI R 213/67 (BFHE 92, 142, BStBl II 1968, 512) davon aus, daß vorzeitig ausgezahlte Bausparbeiträge i. S. des § 10 Abs. 2 Nr. 2 Satz 2 EStG 1965 zum Wohnungsbau verwendet werden, wenn sie bzw. die Maßnahmen, für die sie aufgewendet werden, einem der in Abschn. 92 Abs. 2 EStR aufgezählten Bausparzwecke dienten.

    Außerdem wären diese Kosten, gemessen am Verkehrswert des Hauses, derart unbedeutend, daß bereits aus diesem Grunde eine Verwendung zum Wohnungsbau ausscheide (vgl. Urteil des BFH VI R 213/67).

    Der Senat hält daran fest (z. B. Urteil VI R 213/67), daß als Wohnungsbau i. S. des § 10 Abs. 2 Nr. 2 EStG u. a. der Bau, der Erwerb oder die Verbesserung eines Wohngebäudes gelten.

  • BFH, 01.12.1970 - VI R 358/69

    Einbauküchen - Wesentliche Bestandteile - Gebäude - Gebäudeteile - Seitenwände -

    Auszug aus BFH, 29.10.1976 - VI R 127/73
    Der Senat hat dies wiederholt ausgesprochen (z. B. Urteile vom 30. Oktober 1970 VI R 88/68, BFHE 100, 394, BStBl II 1971, 95; vom 1. Dezember 1970 VI R 358/69, BFHE 101, 1, BStBl II 1971 162).

    Der Senat hat sich im Urteil VI R 358/69 mit den Fragen befaßt, unter welchen Voraussetzungen Einbaumöbel zu wesentlichen Bestandteilen eines Gebäudes werden.

    - Zu § 94 Abs. 2 BGB hat der Senat im Urteil VI R 358/69 auf die Entscheidung vom 4. Mai 1962 III 348/60 U (BFHE 75, 178, BStBl III 1962, 333) verwiesen.

  • FG Köln, 20.08.2003 - 5 K 3894/01

    Einbeziehung des Wertes einer Markise in die Bemessungsgrundlage

    Soweit Einbaumöbel aber Serienanfertigungen sind und jederzeit wieder an anderer Stelle aufgebaut werden können, sind sie nicht als "eingefügt" anzusehen (vgl. BFH-Urteile vom 1. Dezember 1970 VI R 358/69, BStBl. II 1971, 162; vom 29. Oktober 1976 VI R 127/73, BStBl. II 77, 152).
  • BGH, 06.06.1989 - VI ZR 281/88

    Verwendung von Baugeld; Leistungen zur Herstellung des Baues

    Es mag sein, daß Einbaumöbel zu wesentlichen Bestandteilen des Gebäudes werden, wenn sie an bestimmten Stellen fest eingepaßt und mit dem umgebenden Mauerwerk vereinigt sind (vgl. BFH DB 1971, 656, 657; BFH NJW 1977, 648; FG Düsseldorf DB 1972, 118; ablehnend für Schranktrennwand/Raumteiler: OLG Düsseldorf OLGZ 1988, 115, 117), oder wenn sie Bestandteil einer Einbauküche sind, ohne die das Gebäude nach der Verkehrsanschauung nicht fertiggestellt ist (vgl. OLG Hamburg MDR 1978, 138 f.; OLG Nürnberg MDR 1973, 758; wesentlichen Bestandteil verneinen dagegen: OLG Düsseldorf aaO und OLGZ 1983, 350; OLG Karlsruhe NJW-RR 1986, 19; 1988, 459, 460; OLG Köln VersR 1980, 51, 52; LG Lübeck VersR 1984, 477; LG Köln WM 1988, 425 mit Anm. v. Rehbein in WuB IV A. § 94 BGB 2.88 m.w.N.).
  • BFH, 31.07.1997 - III R 247/94
    Die Schrank- und Trennwände haben deshalb die Funktion von Gebäudeinnenwänden und dienen damit der unmittelbaren Gebäudenutzung (vgl. BFH-Urteil vom 29. Oktober 1976 VI R 127/73, BFHE 120, 486, BStBl II 1977, 152 [BFH 29.10.1976 - VI R 127/73] a. E.; FG Baden-Württemberg, Urteil vom 17. Mai 1984 VI 29/79, Betriebs- Berater 1985, 245).
  • FG Thüringen, 27.11.1997 - II 62/95

    Antrag auf Gewährung einer Investitionszulage für eine Trennwandanlage;

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • OLG Köln, 06.05.1991 - 12 U 130/88

    Werkmangel durch gegen die Gefahrstoffverordnung verstoßendes Material

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • BFH, 26.08.1986 - IX R 6/81

    Nachversteuerung bei vorzeitiger und steuerschädlicher Verfügung über

    Zwar umfaßt der Begriff "Wohnungsbau" i. S. des § 10 Abs. 6 Nr. 2 Satz Buchst. a EStG auch den Erwerb eines Wohngebäudes (BFH-Urteil vom 29. Oktober 1976 VI R 127/73, BFHE 120, 486, BStBl II 1977, 152).
  • OLG Schleswig, 10.03.1988 - 14 W 7/88

    Bestandteil; Eigenschaft ; Schrankwand; Einbau ; Wesentlicher Bestandteil

    Die aus serienmäßigen Teilen bestehende Schrankwand ist hier zwar besonders auf die räumlichen Verhältnisse bei der Bekl. zugeschnitten, kann jedoch an anderer Stelle ohne Änderung ihrer Funktion wieder aufgebaut werden, so daß sie nicht als wesentlicher Bestandteil des Gebäudes i. S. des § 93 BGB angesehen werden kann (vgl. BFH, NJW 1977, 648 ff.).
  • VGH Baden-Württemberg, 08.03.1990 - 9 S 2696/89

    Zur Förderfähigkeit von Laboreinrichtungsgegenständen

    Denn es fehlen bereits die Merkmale der Legaldefinition in § 93 BGB, auf welche neben der Regelung in § 94 BGB die Praxis des Bundesfinanzhofs in ständiger Rechtsprechung bei der Prüfung zurückgreift, ob Einbauten wesentlicher Gebäudebestandteil geworden sind (vgl. BFH, Urteil vom 29.10.1976, NJW 1977, S. 648 m.w.N. und Dietz, Kommentar zum LKHG, 1988, Anm. 7 zu § 16).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht